Fremdfirmenkoordination/ -management
Datum und Uhrzeit
13.04.27
09:00 Uhr – 16:30 Uhr
Preis pro Seminar
495,00 €zzgl. MwSt.
Dauer
1 Tag
Trainer/-in
Ralf Becker
Teilnehmer
Max. 15
Fragen?
Inhalt
Rechte, Pflichten und Verantwortung als Fremdfirmenkoordinator, eintägiges Seminar zum sicheren Einsatz von Fremdfirmen im Unternehmen gemäß § 8 ArbSchG und § 6 DGUV Vorschrift 1
Immer häufiger werden in Unternehmen Fremdfirmen eingesetzt. Neben den vielen Vorteilen beim Einsatz externer Arbeitskräfte bestehen für den Auftraggeber auch Risiken, insbesondere in den Bereichen Gesundheits- und Unfallschutz. Oft arbeiten die eingesetzten Firmen in für sie fremden, z. T. gefährlichen Arbeitsbereichen und sind mit den bestehenden Arbeitsabläufen und -bedingungen nur unzureichend vertraut.
Um die Einhaltung von Sicherheitsstandards und -regelungen gewährleisten zu können, ist es notwendig, Fremdfirmen zu koordinieren. Die gesetzlichen und firmeninternen Standards müssen vertraglich festgehalten und externe Mitarbeiter müssen entsprechend der örtlichen Gegebenheiten eingewiesen werden, um Gefährdungen und Risiken am Arbeitsplatz rechtzeitig zu erkennen (§ 8 ArbSchG) und Arbeitsunfälle zu vermeiden. Nur durch ein konsequentes Fremdfirmenmanagement können rechtliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten im Zusammenhang mit Fremdfirmeneinsätzen vermieden werden.
Zielgruppe
Fremdfirmenkoordinatoren; Auftraggebende; Betriebsleitende; Einkäufer; Fachkräfte für Arbeitssicherheit; Baustellenkoordinatoren / SiGe- Koordinatoren; Facility Manager (m/w/d).
Überblick
- Aufgaben, Rechte, Pflichten und Verantwortung des Fremdfirmenkoordinators
- Werkvertrag / Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
- Rechtliche Grundlagen / Regelwerke
- Definitionen / Vertragsarten
- Schriftliche Arbeitsfreigaben in der Praxis
- Gefährliche Arbeiten
- Gefährdungsbeurteilung
- Fehler im Umgang mit Fremdfirmen
- Praxishilfen
- Übungen an Fallbeispielen
- Abschlussdiskussion
Voraussetzungen
Es sind keine speziellen fachlichen Vorkenntnisse erforderlich.
Das Seminar erfüllt die Forderung zum Erhalt der Fachkunde für Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach ASiG § 5 (3), DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 Ziffer 9 (ständige Fortbildung) und für Sicherheitsbeauftragte gem. DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 (regelmäßige Weiterbildung)