Hubarbeitsbühne - Aufbauschulung
Datum und Uhrzeit
04.09.26
Preis pro Seminar
265,00 €zzgl. MwSt.
Dauer
4 Stunden
Trainer/-in
Erik Wolf
Teilnehmer
Max. 10
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Inhalt
Die Aufbauschulung für Hubarbeitsbühnen richtet sich an Personen, die bereits über eine Grundschulung verfügen und regelmäßig Hubarbeitsbühnen bedienen. Ziel der Schulung ist es, vorhandenes Wissen aufzufrischen, aktuelle Sicherheitsstandards zu vermitteln und praktische Fertigkeiten zu vertiefen. Durch die Aufbauschulung werden Bediener befähigt, Hubarbeitsbühnen noch sicherer und effizienter einzusetzen, Risiken zu erkennen und Unfälle zu vermeiden.
Wir empfehlen, dass alle Bediener spätestens alle drei Jahre eine Aufbauschulung absolvieren. Diese Empfehlung stützt sich darauf, dass sich Vorschriften, technische Standards und Sicherheitsanforderungen kontinuierlich ändern. Regelmäßige Schulungen sichern nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, wie z. B. DGUV Regel 100-500 und DGUV Information 209-011, sondern tragen auch wesentlich zur Minimierung von Arbeitsunfällen und zur Optimierung des Geräteeinsatzes bei.
Zielgruppe
Die Schulung richtet sich an Personen, die bereits Grundkenntnisse in der Bedienung von Hubarbeitsbühnen besitzen und ihre Kenntnisse auffrischen oder erweitern möchten. Dazu gehören Beschäftigte aus Bauwesen, Industrie, Gebäudereinigung, Veranstaltungslogistik und weiteren Branchen, in denen Hubarbeitsbühnen eingesetzt werden.
Überblick
- Auffrischung der rechtlichen Grundlagen und Vorschriften für Hubarbeitsbühnen
- Vertiefte Kenntnisse über Aufbau, Steuerung und Bedienung verschiedener Hubarbeitsbühnen
- Praktische Übungen mit einer Gelenkteleskop- und Scherenbühne der Firma JLG, wie z. B. Fahren, Heben und Senken, Manövrieren auf engem Raum
- Notfall- und Rettungsübungen, wie das sichere Absenken der Bühne oder Evakuieren einer Person
- Aktuelle Änderungen in Normen, Vorschriften und Sicherheitsstandards
Voraussetzungen
Die Teilnehmer müssen über eine nachgewiesene Eignung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehemals G25) verfügen. Außerdem ist die Eignung für das Arbeiten in der Höhe (ehemals G41) erforderlich, einschließlich einer erfolgreich abgeschlossenen Grundschulung in der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) sowie der Hubarbeitsbühne. Mitzubringen sind persönliche Schutzausrüstung wie Sicherheitsschuhe, geeignete Arbeitskleidung und PSAgA mit entsprechender Zertifizierung.
Können die vorgenannten Punkte nicht erfüllt werden, ist eine Ausbildung nicht möglich.