Kranführer Ausbildung
Datum und Uhrzeit
29.01.2026
Preis pro Seminar
540,00 €zzgl. MwSt.
Dauer
1 Tag
Trainer/-in
Eckhard Stahl
Teilnehmer
Max. 9
Fragen?
Inhalt
Befähigungsnachweis nach DGUV Vorschrift 52 Krane und DGUV-Grundsatz 309-003
Um die hohen Anforderungen an die Arbeitssicherheit zu erfüllen, müssen Kranführer Kenntnisse hinsichtlich der Belastung des Kranes, Sicherheitsabstände, Anschlagmittel und der Sicherung von Lasten besitzen. Die DGUV-Vorschrift Krane fordert vom Unternehmer, dass nur Personen mit dem selbständigen Bedienen von Kranen beauftragt werden, die mindestens 18 Jahre alt sind, körperlich sowie geistig geeignet und zum selbstständigen Führen eines Kranes ihre Befähigung nachgewiesen haben.
Ziel
In diesem Seminar wird die Fähigkeit zum Bedienen und dem sicheren Umgang von Kranen in theoretischer und praktischer Ausbildung vermittelt.
Hinweis:
Kranführer sind in der Regel jährlich zu unterweisen. Wir empfehlen, alle 2-3 Jahre an einem Kranführer-Aufbauseminar teilzunehmen.
Zielgruppe
Personen, die bei der Ausübung ihrer Tätigkeit Krane selbständig führen
Überblick
- Inhalte der DGUV Vorschrift 52 und das: DGUV-Grundsatz 309-003
- Aufgaben und Verantwortung des Kranführers
- Lasttransport
- Kranbelastung
- Praktische Ausbildung
- Prüfung der vermittelten theoretischen und praktischen Inhalte
- Praktische Übungen am Brückenkran/Flurgesteuert
Voraussetzungen
Für eine Teilnahme müssen die Teilnehmenden das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnehmenden sollten in guter körperlicher und geistiger Verfassung sein, um die Eignung zum selbstständigen Führen von Kranen nachweisen zu können.
Zur Erstellung und Aushändigung des Fahrausweises ist zwingend ein aktuelles Lichtbild des Teilnehmenden erforderlich. Dieses ist zu Beginn des Seminares vorzulegen.